Urteil Lackieren
Schlagworte
Lackieren; Türrahmen; Schönheitsreparaturen; farbliche Gestaltung; Naturholzrahmen
Leitsatz
Das Gebrauchsrecht des Mieters schließt eine farbliche Umgestaltung der Mietwohnung, die das äußerliche Erscheinungsbild wesentlich verändert, nicht ein. Der Mieter muß bei Vornahme von Schönheitsreparaturen beachten, daß die Grenze des normalen Geschmacks nicht in untragbarer Art und Weise überschritten wird.
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