Urteil Kurze Verjährung für Wasserrechnungen
Schlagworte
Kurze Verjährung für Wasserrechnungen
Leitsatz
Forderungen der Berliner Wasserbetriebe aus Wasserlieferung und Abwasserbeseitigung verjähren nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
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