Urteil Kurze Verjährung für Entschädigungsansprüche des Kleingartenpächters
Schlagworte
Kurze Verjährung für Entschädigungsansprüche des Kleingartenpächters
Leitsatz
Der Entschädigungsanspruch des Kleingartenpächters verjährt auch dann mit entsprechender Anwendung des § 558 BGB in sechs Monaten, wenn nicht der Verpächter zur Entschädigung verpflichtet ist, sondern die öffentliche Hand. (LS der Redaktion)
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