Urteil Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung der kompletten Wohnung


Schlagworte

Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung der kompletten Wohnung

Leitsätze

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Mietsache. Das gilt auch für die Überlassung an Familienangehörige und Lebenspartner.

2. Die unbefugte Überlassung der gesamten Mietsache zum selbständigen Gebrauch an Dritte rechtfertigt auch bei einer Einzimmerwohnung die fristlose Kündigung.

(Leitsätze der Redaktion)

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