Urteil Kündigung wegen Hundegebells
Schlagworte
Kündigung wegen Hundegebells
Leitsätze
1. Das Bellen des Hundes rechtfertigt keine Kündigung, sofern nicht festgestellt werden kann, dass dieses eine solche Intensität besessen hat, dass von einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ausgegangen werden könnte und ebenso wenig, dass dem Vermieter aufgrund dieses Bellens eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
2. Eine Tierhaltungsklausel, welche die Zustimmung des Vermieters ohne überprüfbare Beurteilung in dessen freies Ermessen stellt, ist wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam.
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