Urteil Kündigung einer Wohnung im Zweifamilienhaus bei reiner Nutzung der Vermieterwohnung als Ferienwohnung
Schlagworte
Kündigung einer Wohnung im Zweifamilienhaus bei reiner Nutzung der Vermieterwohnung als Ferienwohnung
Leitsatz
Der Vermieter kann das Privileg der Kündigung einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen ohne berechtigtes Interesses nicht in Anspruch nehmen, wenn er die Wohnung ohne intensivere, zeitlich umfangreichere Nutzung lediglich als Ferienwohnung nutzt; das gilt auch, wenn das Mietverhältnis zwischen den Parteien tatsächlich nicht spannungsfrei ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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