Urteil Kürzungsbeträge bzw. Drittmittel im Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Kürzungsbeträge bzw. Drittmittel im Mieterhöhungsverlangen

Leitsätze

1. § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG ist bei einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm instand gesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt.

2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.

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