Urteil Kürzungsbeträge
Schlagworte
Kürzungsbeträge; formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; 12 Jahre Bindung nach Empfang öffentlicher Fördermittel
Leitsätze
a) Die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG erfordert es grundsätzlich, daß der Vermieter Kürzungsbeträge aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in das Erhöhungsverlangen aufnimmt.
b) Zur Bindung eines Vermieters hinsichtlich eines Mieterhöhungsverlangens nach den §§ 2, 3 MHG, wenn er öffentliche Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in Anspruch genommen hat.
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