Urteil Kürzung des Wohnwertzuschlages für geleasten Kaltwasserzähler
Schlagworte
Kürzung des Wohnwertzuschlages für geleasten Kaltwasserzähler
Leitsatz
Der sich aus der Orientierungshilfe ergebende Wohnwertzuschlag für einen geleasten Kaltwasserzähler kann im Wege der Schätzung gekürzt werden, wenn die Wohnwerterhöhung durch die Verbrauchskontrolleinrichtung tatsächlich geringer ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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