Urteil Kündigungsschutz nach Beitrag zur Schaffung des Mietraumes


Schlagworte

Kündigungsschutz nach Beitrag zur Schaffung des Mietraumes; Mietsache, Zwangsversteigerung zur; Überlassung der Mietsache; Kündigungsschutz; Beitrag des Mieters zur Schaffung des Mietzins; Mietzins; Verrechnungsabrede; Mietverhältnis, Beendigen; Kündigung; Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Leitsatz

1. Sind die Voraussetzungen für eine Verrechnung des Mieter (Pächter-)Beitrages zur Schaffung von Miet-/Pacht-)Räumen nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag noch nicht eingetreten, weil Miete (Pacht) noch nicht geschuldet wird, so genießt der Mieter (Pächter) nicht den Kündigungsschutz des § 57 c Abs. 1 Nr. 1 ZVG.

2. § 57 c ZVG gilt nicht für den Fall, daß der Miet- oder Pachtraum zur Zeit der Zwangsversteigerung noch nicht fertiggestellt ist.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (1 Monat)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
5,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
5,- € inkl. 7% MwSt. (= 0,33 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.