Urteil Kündigungsschutz nach Beitrag zur Schaffung des Mietraumes
Schlagworte
Kündigungsschutz nach Beitrag zur Schaffung des Mietraumes; Mietsache, Zwangsversteigerung zur; Überlassung der Mietsache; Kündigungsschutz; Beitrag des Mieters zur Schaffung des Mietzins; Mietzins; Verrechnungsabrede; Mietverhältnis, Beendigen; Kündigung; Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers
Leitsatz
1. Sind die Voraussetzungen für eine Verrechnung des Mieter (Pächter-)Beitrages zur Schaffung von Miet-/Pacht-)Räumen nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag noch nicht eingetreten, weil Miete (Pacht) noch nicht geschuldet wird, so genießt der Mieter (Pächter) nicht den Kündigungsschutz des § 57 c Abs. 1 Nr. 1 ZVG.
2. § 57 c ZVG gilt nicht für den Fall, daß der Miet- oder Pachtraum zur Zeit der Zwangsversteigerung noch nicht fertiggestellt ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?