Urteil Kündigungsschutz nach Beitrag zur Schaffung des Mietraumes


Schlagworte

Kündigungsschutz nach Beitrag zur Schaffung des Mietraumes; Mietsache, Zwangsversteigerung zur; Überlassung der Mietsache; Kündigungsschutz; Beitrag des Mieters zur Schaffung des Mietzins; Mietzins; Verrechnungsabrede; Mietverhältnis, Beendigen; Kündigung; Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Leitsatz

1. Sind die Voraussetzungen für eine Verrechnung des Mieter (Pächter-)Beitrages zur Schaffung von Miet-/Pacht-)Räumen nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag noch nicht eingetreten, weil Miete (Pacht) noch nicht geschuldet wird, so genießt der Mieter (Pächter) nicht den Kündigungsschutz des § 57 c Abs. 1 Nr. 1 ZVG.

2. § 57 c ZVG gilt nicht für den Fall, daß der Miet- oder Pachtraum zur Zeit der Zwangsversteigerung noch nicht fertiggestellt ist.

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