Urteil Kündigungsrecht bei Überbelegung


Schlagworte

Kündigungsrecht bei Überbelegung; Gebrauch; vertragswidriger; Überbelegung; Abmahnung; Familienangehörige; Ehegatten; Kind

Leitsatz

Ein Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis in der Regel gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn der Wohnraum ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters deshalb überbelegt ist, weil der Mieter seinen Ehegatten und ein gemeinsames Kind auf Dauer aufgenommen hat.

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