Urteil Kündigungsrecht
Schlagworte
Kündigungsrecht; Kommanditist; Betriebsbedarf
Leitsatz
Betriebsbedarf an einer Wohnung kann nur derjenige Vermieter geltend machen, der den Betrieb eigenverantwortlich unternehmerisch führt und im Außenverhältnis die Interessen des Betriebes vertritt sowie durchzusetzen in der Lage ist, nicht jedoch ein Kommanditist.
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