Urteil Kündigungsheilung, Mietrückstandsübernahme durch Sozialamt, Verpflichtungserklärung
Schlagworte
Kündigungsheilung, Mietrückstandsübernahme durch Sozialamt, Verpflichtungserklärung
Leitsatz
Das Sozialamt kann Mietrückstände nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch durch Telefax übernehmen.
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