Urteil Kündigungsfolgeschaden bei fristloser Kündigung trotz vorheriger ordentlicher Kündigung durch den Insolvenzverwalter
Schlagworte
Kündigungsfolgeschaden bei fristloser Kündigung trotz vorheriger ordentlicher Kündigung durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz
Kündigt ein Vermieter gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB fristlos und überholt diese fristlose Kündigung eine zuvor vom Insolvenzverwalter erklärte ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 109 InsO, hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Kündigungsfolgeschadens.
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