Urteil Kündigungserklärung
Schlagworte
Kündigungserklärung; Vermietermehrheit; Miteigentümer
Leitsatz
Obliegt die Hausverwaltung einer natürlichen Person, die zugleich Mitvermieterin ist, so wirkt eine durch Rechtsanwalt "namens der Hauseigentümerin" erklärte Abmahnung oder Kündigung nicht für alle Vermieter.
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