Urteil Kündigungserklärung
Schlagworte
Kündigungserklärung; Eigenbedarf; Ersatzwohnung; Mietaufhebungsvertrag
Leitsätze
1. Bei einer Eigenbedarfskündigun muß der Kündigungsgrund unabhängig von vorhergehenden mündlichen Erklärungen aus dem Kündigungsschreiben selbst zu entnehmen sein.
2. Die Erklärung des Mieters, er wolle sich um eine Ersatzwohnung bemühen, ist kein Angebot zum Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages.
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