Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Leitsatz
Ein kündigungsbegründender Zahlungsverzug liegt nicht vor, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten auf ein Konto mit einer vom Vermieter irrtümlich falsch angegebenen Kontonummer überweist und er von diesem Irrtum bei Leistung der Zahlung keine Kenntnis hat.
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