Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzug
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzug; Mahnpflicht des Vermieters bei längerem Mietverhältnis:Heilungswirkung späterer Zahlung; Schonfrist
Leitsatz
Bei einem fast 5 Jahre bestehenden Mietverhältnis kann der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet sein, den Mietzins zunächst unter Fristsetzung anzumahnen, bevor er fristlos kündigt.
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