Urteil Kündigung wegen Verstoßes gegen Schriftform trotz vertraglicher Schriftformheilungsklausel
Schlagworte
Kündigung wegen Verstoßes gegen Schriftform trotz vertraglicher Schriftformheilungsklausel; Schriftformmangel
Leitsatz
Der Nießbrauchsberechtigte handelt nicht treuwidrig, wenn er trotz einer formularvertraglichen Schriftformheilungsklausel einen Mietvertrag, in den er gemäß §§ 566 Abs. 1, 567 Satz 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel kündigt (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Januar 2014 - XII ZR 68/10 - NJW 2014, 1087).
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