Urteil Kündigung wegen ständiger Lärmbelästigung durch Ehemann der Mieterin
Schlagworte
Kündigung wegen ständiger Lärmbelästigung durch Ehemann der Mieterin
Leitsatz
Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis dann kündigen, wenn zwar nicht die Mieterin, aber ihr Ehemann ständig den Hausfrieden stört, ohne daß die Mieterin dagegen etwas unternommen hätte.
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