Urteil Kündigung wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution


Schlagworte

Kündigung wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution

Leitsatz

Die Nichtzahlung der Kaution stellt auch in der Wohnraummiete grundsätzlich ein schwer wiegendes Verschulden des Mieters gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis dar und kann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter den Mieter wegen der ausstehenden Kautionsraten eindringlich gemahnt hat. Wie in der Gewerbemiete kann der Vermieter nicht darauf verwiesen werden, zunächst die Kaution einzuklagen.

(Leitsatz der Redaktion)

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