Urteil Kündigung wegen Mietrückstand


Schlagworte

Kündigung wegen Mietrückstand; Kündigung, wegen Mietrückstand und Befriedigung vor Erhebung der Räumungsklage

Leitsatz

Die vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen rückständigen Mietzinses wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter bereits vor Klageerhebung befriedigt wird.

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