Urteil Kündigung wegen Mietrückstand
Schlagworte
Kündigung wegen Mietrückstand; Kündigung, wegen Mietrückstand und Befriedigung vor Erhebung der Räumungsklage
Leitsatz
Die vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen rückständigen Mietzinses wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter bereits vor Klageerhebung befriedigt wird.
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