Urteil Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung


Schlagworte

Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung; Verwertungskündigung; Wohnungsumbau; Bad

Leitsatz

Das Vorhaben des Vermieters, eine Wohnung seines Altbaus mit Bad auszustatten, kann ein die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigendes berechtigtes Interesse an der Beendigung jedenfalls desjenigen Mietverhältnisses darstellen, das bei Durchführung der beabsichtigten Modernisierung deshalb nicht bestehen bleiben kann, weil die betreffende Wohnung durch den Umbau wegfallen soll.

(Leitsatz der Redaktion)

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