Urteil Kündigung wegen Eigenbedarfs
Schlagworte
Kündigung wegen Eigenbedarfs; unberücksichtigtes Mietervorbringen bei vorgeschobenem Eigenbedarf; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Leitsätze
1. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war.
2. Bei der Beurteilung einer Eigenbedarfskündigung muss das Gericht sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, denn vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz.
(Leitsätze der Redaktion)
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