Urteil Kündigung von Einliegerwohnraum
Schlagworte
Kündigung von Einliegerwohnraum
Leitsatz
Das Recht des Vermieters, ein Mietverhältnis über Wohnraum innerhalb der von ihm selbst bewohnten Wohnung auf Grund des § 564 b Abs. 4 Satz 3 BGB zu kündigen, ist auch dann gegeben, wenn die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt.
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