Urteil Kündigung und konkludente Vertragsaufhebung
Schlagworte
Kündigung und konkludente Vertragsaufhebung; Mietverhältnis; Beendigung; Kündigung, fristlose unberechtigte; Vertragsaufhebung, Angebot zur; Umdeutung; Schweigen auf Antrag; Räumung durch Mieter; Nachfolgemieter; Schadensminderungspflicht; Weitervermietung
Leitsatz
1. Eine mangels hinreichender Kündigungsgründe unberechtigte außerordentliche Kündigung kann grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Aufhebung des (Pacht-)Vertrages umgedeutet werden.
2. Das Schweigen auf einen Antrag zur Aufhebung eines Pachtvertrages gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung, sondern als Ablehnung.
3. Räumt der Mieter erkennbar die Mietsache, so ist der vertragstreue Vermieter nicht verpflichtet, einen Nachfolgemieter zu suchen.
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