Urteil Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB wegen Gebäudeabrisses
Schlagworte
Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB wegen Gebäudeabrisses
Leitsatz (der Redaktion)
Eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit dem Ziel des Gebäudeabrisses kann auf § 573 Abs. 1 BGB gestützt werden, wenn der Wohnungsleerstand nicht vom Vermieter zu verantworten ist und die weitere Unterhaltung des Gebäudes aus Kostengründen unzumutbar ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat