Urteil Kündigung im eigenen Namen vor Grundbucheintrag
Schlagworte
Kündigung im eigenen Namen vor Grundbucheintrag; Ermächtigung zur Kündigung; Abtretung von Gestaltungsrechten (Kündigung)
Leitsatz
Der Verkäufer eines Grundstücks kann den Käufer (jedenfalls) ermächtigen, einen bestehenden Mietvertrag im eigenen Namen zu kündigen, schon bevor der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch in den Mietvertrag eintritt.
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