Urteil Kündigung gegenüber Erben
Schlagworte
Kündigung gegenüber Erben
Leitsätze
1. Zum Sonderkündigungsrecht bei Tode des (Gewerbe-) Mieters.
2. Das Sonderkündigungsrecht des § 569 BGB ist gegenüber allen Erben auszuüben; eine Berufung auf langdauernde Ermittlung der Erben ist jedenfalls dann treuwidrig, wenn es sich um die gewöhnliche gesetzliche Erbfolge handelt.
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