Urteil Kündigung gegenüber alleinverbliebenem Mieter nach zweiseitigem Mietaufhebungsvertrag mit ausgezogenem Mitmieter


Schlagworte

Kündigung gegenüber alleinverbliebenem Mieter nach zweiseitigem Mietaufhebungsvertrag mit ausgezogenem Mitmieter

Leitsätze

1. Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses, die nach dem Auszug eines Mitmieters allein gegenüber dem die Wohnung weiter nutzenden Mieter ausgesprochen worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 3. März 2004 ‑ VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797 = GE 2004, 615).

2. Der die Wohnung allein nutzende verbleibende (Mit-) Mieter verhält sich treuwidrig, wenn er nicht dem Mitaufhebungsvertrag zwischen Vermieter und ausgezogenem Mieter zustimmt. (LS 2 Leitsatz der Redaktion)

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