Urteil Kündigung einer zur Weitervermietung an Dritte gemieteten Wohnung nach Zwangsversteigerung auch ohne berechtigtes Interesse
Schlagworte
Kündigung einer zur Weitervermietung an Dritte gemieteten Wohnung nach Zwangsversteigerung auch ohne berechtigtes Interesse
Leitsatz
Hat der Mieter eine Wohnung zur Weitervermietung an Dritte gemietet, kann nach einer Zwangsversteigerung der neue Eigentümer auch ohne Darlegung eines berechtigten Interesses das Mietverhältnis nach § 57 a ZVG kündigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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