Urteil Kündigung einer Werksmietwohnung
Schlagworte
Kündigung einer Werksmietwohnung
Leitsatz
Der Hinweis, daß die Wohnung dringend für die Unterbringung eines aktiven Bediensteten benötigt wird, genügt bei der Kündigung einer Werksmietwohnung nach § 565 c Nr. BGB nicht.
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