Urteil Kündigung einer Mietbürgschaft


Schlagworte

Kündigung einer Mietbürgschaft; Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung durch Klageerhebung gegen den Bürgen

Leitsatz

Die außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände kommt bei einem befristeten Mietvertrag nicht in Betracht. Die Klageerhebung gegen den Bürgen reicht zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung nur aus, wenn der Hauptschuldner als Rechtsperson untergegangen ist; dies ist bei einer GmbH nicht schon durch ihre Auflösung der Fall, sondern erst mit ihrer Löschung.

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