Urteil Kündigung einer Genossenschaftswohnung gegenüber den Erben des Genossenschaftsmitglieds


Schlagworte

Kündigung einer Genossenschaftswohnung gegenüber den Erben des Genossenschaftsmitglieds; keine Überlagerung des mietrechtlichen Kündigungsrechtes durch Genossenschaftsrecht; Vortäuschung der Mitgliedschaft; Verwendung des Briefkopfes eines Verstorbenen; Eintritt der Erben in das Mietverhältnis

Leitsatz

Ein Nutzungsvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft ist grundsätzlich nicht ordentlich kündbar, solange der Nutzer Mitglied der Genossenschaft ist. Etwas anderes gilt, wenn sich die Mieterstellung bezüglich der Wohnung nicht aus einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft ergibt, sondern allein aus der Stellung als Erbe des ursprünglichen Mieters und Genossen. Die genossenschaftsrechtliche Ebene vermag das mietrechtliche Kündigungsrecht nicht zu überlagern.

(Leitsatz der Redaktion)

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