Urteil Kündigung einer Einliegerwohnung
Schlagworte
Kündigung einer Einliegerwohnung
Leitsatz
Dem Vermieter steht die Kündigungsmöglichkeit des § 564 b Abs. 4 S. 1 BGB auch dann zu, wenn er beim Abschluß des zu kündigenden Mietvertrages eine der beiden Wohnungen noch nicht bewohnt hat.
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