Urteil Kündigung durch schlüssiges Verhalten


Schlagworte

Kündigung durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlungspflicht trotz Verhinderung; angedrohte Kündigung; Weitervermietung

Leitsätze

1. Droht der Vermieter lediglich eine Kündigung an, ohne sie auszusprechen, und erklärt der Mieter daraufhin sein Einverständnis mit der Beendigung des Mietverhältnisses, kann darin eine schlüssige Kündigungserklärung des Mieters liegen.

(Leitsatz der Redaktion)

2. Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 122, 163).

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