Urteil Kündigung durch Betreuer nur mit vorheriger Zustimmung des Vormundschaftsgerichts
Schlagworte
Kündigung durch Betreuer nur mit vorheriger Zustimmung des Vormundschaftsgerichts
Leitsatz
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Betreuer ohne vorherige Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist nichtig.
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