Urteil Kündigung, - des Werkvertrages und Abrechnung


Schlagworte

Kündigung, - des Werkvertrages und Abrechnung; Werklohn, - für bisher erbrachte Leistungen nach Kündigung

Leitsatz

Verlangt der Unternehmer nach Kündigung durch den Besteller Vergütung seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, so richtet sich seine Abrech nung nicht nach § 649 Satz 2 BGB, sondern allein nach § 632 BGB.

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