Urteil Kündigung, - des Werkvertrages und Abrechnung
Schlagworte
Kündigung, - des Werkvertrages und Abrechnung; Werklohn, - für bisher erbrachte Leistungen nach Kündigung
Leitsatz
Verlangt der Unternehmer nach Kündigung durch den Besteller Vergütung seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, so richtet sich seine Abrech nung nicht nach § 649 Satz 2 BGB, sondern allein nach § 632 BGB.
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