Urteil Kündigung des Vermieters
Schlagworte
Kündigung des Vermieters
Leitsatz
Für die Kündigung des Vermieters gem. § 569 BGB ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 564 b BGB auch dann erforderlich, wenn der Erbe zu Lebzeiten des Mieters nicht in der Wohnung gelebt hat (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 21.9.1983 - NJW 1984, 60 - und des BayObLG vom 4.12.1984 - WuM 1985, 52).
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