Urteil Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückstands und Verzug mit Betriebskostennachforderungen, Darlegungslast des Mieters für Leistungen des Sozialamtes, JobCenter, Hartz IV, Sozialhilfe, Zahlungsverzug
Schlagworte
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückstands und Verzug mit Betriebskostennachforderungen, Darlegungslast des Mieters für Leistungen des Sozialamtes, JobCenter, Hartz IV, Sozialhilfe, Zahlungsverzug
Leitsatz
Beruft sich der Mieter nach Kündigung wegen Mietrückstands und Verzuges mit Betriebskostennachforderungen darauf, die Miete sei durch das Sozialamt gezahlt worden, muss er darlegen, dass sämtliche Beträge aus den Leistungsbescheiden dem Vermieter zugeflossen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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