Urteil Kündigung des Kleingartenpachtvertrages auch aufgrund Baunutzungsplan
Schlagworte
Kündigung des Kleingartenpachtvertrages auch aufgrund Baunutzungsplan; Berliner Baunutzungsplan 1958/1960; Bebauungsplan; baldige Inangriffnahme eines Bauvorhabens; Beweislast des Verpächters; Generalpachtvertrag
Leitsätze
1. Unter den Kündigungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BKleingG fallen auch alte, nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG a.F. übergeleitete Bebauungspläne.
2. Für den Kündigungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Halbsatz 1 BKleingG hat der Verpächter darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass erkennbare Vorbereitungen für die alsbaldige Inangriffnahme des Bauvorhabens getroffen worden sind und die im Bebauungsplan festgesetzte andere Nutzung konkret bevorsteht.
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