Urteil Kündigung des Hausmeistervertrages durch WEG-Verwalter ohne Vorlage der Vollmacht
Schlagworte
Kündigung des Hausmeistervertrages durch WEG-Verwalter ohne Vorlage der Vollmacht; Einseitige Willenserklärung des WEG-Verwalters für die WEG auf Basis eines Beschlusses oder einer Vereinbarung
Leitsatz
§ 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar.
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