Urteil Kündigung des Fernwärmevertrages
Schlagworte
Kündigung des Fernwärmevertrages
Leitsatz
§ 32 Abs. 3 FernwärmeV, wonach der Mieter der mit Wärme zu versorgenden Räume aus Anlaß der Beendigung des Mietverhältnisses den Versorgungsvertrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen kann, verpflichtet den Mieter nicht, die Kündigung in zeitlicher Nähe zur Beendigung des Mietverhältnisses auszusprechen.
(Leitsatz der Redaktion)
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