Urteil Kündigung der Mitgliedschaft des insolventen Mieters in der Genossenschaft zwecks Erlangung des Auseinandersetzungsguthabens
Schlagworte
Kündigung der Mitgliedschaft des insolventen Mieters in der Genossenschaft zwecks Erlangung des Auseinandersetzungsguthabens
Leitsatz
Der Insolvenzverwalter (Treuhänder) ist bei Insolvenz des Mieters einer Genossenschaftswohnung nicht berechtigt, dessen Mitgliedschaftsverhältnis zur Genossenschaft zu kündigen, um das Auseinandersetzungsguthaben zur Masse ziehen zu können.
(Redaktion der Redaktion)
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