Urteil Kündigung bei Tod des Mieters
Schlagworte
Kündigung bei Tod des Mieters; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, berechtigtes Interesse; Widerspruch des Mieters; Tod des Mieters; Erbenberechtigung; Ehegatte; Familienangehörige
Rechtsentscheid
Für die Kündigung des Vermieters gemäß § 569 Abs. 1 BGB ist dessen berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S. des § 564 b BGB erforderlich (Anschluß an den Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 21.9.1983 - 4 U 42/83).
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