Urteil Kündigung bei nachträglich aufgrund Gesetzesänderungen unzulässig gewordener Zweckentfremdung
Schlagworte
Kündigung bei nachträglich aufgrund Gesetzesänderungen unzulässig gewordener Zweckentfremdung
Leitsatz
Ist eine bisher zweckentfremdungsrechtlich zulässige teilgewerbliche Nutzung durch Gesetzesänderung (hier: 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung) unzulässig geworden, kann dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein, was eine Kündigung nach Treu und Glauben begründet. (Leitsatz der Redaktion)
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