Urteil Kündigung/Bedarf für Hauswart


Schlagworte

Kündigung/Bedarf für Hauswart; Hauswart/Kündigung wegen Eigenbedarfes; Betriebsbedarf/Kündigung; Hauswart/Kündigung wegen Eigenbedarfes; Kündigungsschutz/bei Kündigung wegen Bedarfes für Hauswart; Beendigung des Mietverhältnisses; Berechtigtes Interesse des Vermieters, Einstellung eines Hauswarts

Leitsatz

1. Die Darlegung eines lediglich abstrakten Bedarfes wegen einer etwaigen späteren Einstellung eines Hauswartes reicht für die Kündigung wegen Betriebsbedarfs nicht aus.

2. Das Interesse des Vermieters, die Wohnung einem Hauswart zur Verfügung zu stellen, wiegt gegenüber einem langjährigen Mieter nicht so stark, daß der gesetzliche Kündigungsschutz zurückstehen muß.

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