Urteil Kündigung aus wichtigem Grund auch ohne Verschulden
Schlagworte
Kündigung aus wichtigem Grund auch ohne Verschulden; unzumutbares Mietverhältnis; Störung des Hausfriedens durch unzurechnungsfähige Mieterin
Leitsatz
Stört eine schuldunfähige Mieterin den Hausfrieden fortgesetzt erheblich, kann das Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung gekündigt werden.
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