Urteil Kündigung aus berechtigtem Interesse bei ersatzlosem Abriß
Schlagworte
Kündigung aus berechtigtem Interesse bei ersatzlosem Abriß; Verwertungskündigung
Leitsätze
1. Der ersatzlose Abriß eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
2. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist daher in den neuen Bundesländern nicht durch Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB ausgeschlossen.
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