Urteil Kündigung (angemessene wirtschaftliche Verwertung)
Schlagworte
Kündigung (angemessene wirtschaftliche Verwertung); Angemessenheit/der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks (Kündigungsgrund); Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (wirtschaftliche Verwertung); Kündigung/wegen Unwirtschaftlichkeit; Verwertung/angemessene wirtschaftliche des Grundstücks (Kündigungsgrund)
Leitsatz
Allein der Umstand, daß der Mieter sich weigert, seine Wohnung in umfassende Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben einbeziehen zu lassen, gibt dem Vermieter kein berechtigtes Interesse an einer Kündigung. Darin ist noch keine Verhinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks zu ersehen.
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